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   BGH, 23.11.2011 - 2 StR 330/11   

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https://dejure.org/2011,6420
BGH, 23.11.2011 - 2 StR 330/11 (https://dejure.org/2011,6420)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2011 - 2 StR 330/11 (https://dejure.org/2011,6420)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2011 - 2 StR 330/11 (https://dejure.org/2011,6420)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen mittäterschaftlichen Brandstiftung im Fall nicht eigenhändiger Brandlegung bei Umfassen der Tat durch einen gemeinsamen Vorsatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 22; StGB § 49 Abs. 1; StGB § 306 Abs. 2
    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen mittäterschaftlichen Brandstiftung im Fall nicht eigenhändiger Brandlegung bei Umfassen der Tat durch einen gemeinsamen Vorsatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.08.2011 - 5 StR 237/11

    Strafzumessung bei Mittätern (individuelle Schuld; gebotene Differenzierung;

    Auszug aus BGH, 23.11.2011 - 2 StR 330/11
    Soweit unter dem Gesichtspunkt, dass gegen Mittäter verhängte Strafen in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollen (vgl. zuletzt BGH, Beschluss des 5. Senats vom 16. August 2011 - 5 StR 237/11), Bedenken bestehen könnten, weil das Landgericht gegen den Angeklagten L. im Fall II. 7 der Urteilsgründe auf die gleiche Strafe wie gegen den strafrechtlich erheblich vorbelasteten Mitangeklagten B. erkannt hat, schließt der Senat aus, dass sich dieser Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt hat.
  • BGH, 15.03.2016 - 4 StR 7/16

    Mittäterschaft (Voraussetzungen, revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

    Mehrere können eine Tat sogar dann gemeinschaftlich begehen, wenn sie einander nicht kennen (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 2009 - 4 StR 275/09, NStZ 2010, 342, 343, sowie BGH, Urteil vom 23. November 2011 - 2 StR 330/11).

    Vor diesem Hintergrund ist es nicht zu beanstanden, dass die Strafkammer insbesondere aufgrund der gemeinsamen Tatplanung, des nach und aufgrund des Tatentschlusses erfolgten Abschlusses der Versicherung sowie des Interesses des Angeklagten an der Tat dessen Mittäterschaft bejaht hat (vgl. auch BGH, Urteile vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, BGHR StGB § 26 Bestimmen 6; vom 23. November 2011 - 2 StR 330/11).

  • BGH, 17.07.2012 - 4 StR 181/12

    Anforderungen an die tatbestandsmäßige Verurteilung wegen mehrfacher

    Aus dem Umstand, dass sich der Angeklagte M., nachdem ihm der Angeklagte N. von der bei dem gemeinschaftlichen Kellereinbruch in der R. vorgenommenen Brandlegung erzählt hatte, nicht von weiteren Brandlegungen distanzierte, sondern mit N. in derselben Nacht in das Gebäude C. einbrach, ergibt sich, dass die Inbrandsetzung auch dieses Gebäudes durch N. eine mögliche Tatgestaltung war, die vom gemeinsamen Vorsatz umfasst war (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 2011 - 2 StR 330/11).
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